Förderung · Orientierung statt Versprechen

Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?

Smarte Gebäudetechnik kann Energie sparen, Barrieren reduzieren und Gebäude effizienter machen. Wir zeigen dir, welche Förderwege zu deinem Projekt passen könnten – und was vor dem nächsten Schritt zu prüfen ist.

Der Check stellt dir einige kurze Fragen zu Gebäude, Rolle, Funktionen und Projektstand. Du siehst das Ergebnis sofort und ohne Kontaktdaten. Deine Antworten bleiben in deinem Browser.

Einstieg

Womit startest du?

Alle drei Wege führen in denselben Check – nur mit passenden Startwerten. Du kannst alles ändern.

Der Zweck entscheidet

Was bei smarter Technik den Unterschied macht.

Gefördert wird nie ein Produktname, ein Funkstandard oder eine Marke. Entscheidend sind Maßnahme, Zweck, Gebäude, Antragsteller, Zeitpunkt und Programm.

Energie optimieren

Heizung, Lüftung und Klima bedarfsgerecht regeln, Verbrauch messen und auswerten.

Zu prüfen: technische Mindestanforderungen und förderfähige Kosten des jeweiligen Programms.

Selbstständig wohnen

Assistenz und Bedienhilfen, die Barrieren reduzieren. „Altersgerecht“ meint die Maßnahme, keine Altersgrenze.

Zu prüfen: technische Anforderungen, Antragstellerkreis, aktueller Antragsstatus.

Sicherheit

Einbruchmeldung und Alarm gehören nicht in ein Energieprogramm. Baugebundene Tür- und Zutrittssysteme können dagegen Teil eines energetisch geförderten Gesamtsystems sein.

Stand 10/2026: Einen Zuschuss für Einbruchschutz bietet die KfW derzeit nicht an; möglich ist der rückzahlbare Kredit „Altersgerecht Umbauen“.

Komfort

Entertainment, Sprachsteuerung und Lichtstimmungen sind schön – begründen allein aber keine energetische Förderung.

Wird im Ergebnis getrennt ausgewiesen.

Ein Fensterkontakt kann die Heizung herunterregeln oder einen Einbruch melden. Ein Präsenzsensor kann Licht sparen oder nur Komfort bieten. Deshalb fragt der Check bei solchen Funktionen nach dem Zweck – mehrere Zwecke sind möglich.
Förderwege

Sieben Wege, sauber getrennt.

Zuschuss, Förderkredit, Tilgungszuschuss und Steuerermäßigung sind verschiedene Dinge. Ein Kreditbetrag ist keine Ersparnis – und wir addieren nichts zu einer „Gesamtförderung“.

Zuschuss · Bestand

Energetische Einzelmaßnahme

Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung im bestehenden Gebäude – getrennt nach Wohn- und Nichtwohngebäude. Eine Komplettsanierung ist dafür keine Voraussetzung. Ein Förderkredit kommt nur ergänzend zu einem bewilligten Zuschuss in Frage.

Vorher zu klären: Energieeffizienz-Expertin oder -Experte einbinden, Vertrag nur mit Förderbedingung schließen, Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre alt. Nicht parallel zur Effizienzhaus-Förderung desselben Gebäudes.

Kredit, ggf. Tilgungszuschuss

Umfassende Gebäudesanierung

Hier ist die Gebäudetechnik Bestandteil eines Gesamtvorhabens. Entscheidend ist der erreichte Standard des ganzen Gebäudes.

Kredit · Neubau

Neubau im Gesamtgebäudekonzept

Bestandsprogramme gelten nicht automatisch für Neubauten. Gefördert wird der Standard des ganzen Gebäudes; einen separaten Smart-Home-Zuschuss weisen wir nicht aus. Einzelne Neubaustufen sind befristet – Stichtag im aktuellen Merkblatt prüfen.

Kredit · Zuschuss derzeit pausiert

Barrierereduzierung und Einbruchschutz

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ ist eine rückzahlbare Finanzierung. Für den Zuschuss zur Barrierereduzierung meldete die KfW am 31.07.2026 ausgeschöpfte Mittel – wir führen ihn als pausiert. Einen Zuschuss für Einbruchschutz bietet die KfW derzeit ebenfalls nicht an.

Zuschuss oder Kredit · Betriebe

Betriebliche Energieeffizienz

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware im betrieblichen Kontext. Nicht jede Büroautomation gehört hierher. Zuschuss und Kredit sind Alternativen.

Ort der Investition

Länder und Kommunen

Ergänzen Bundesprogramme. Maßgeblich ist der Standort des Gebäudes. Unsere regionale Recherche ist noch nicht vollständig – das sagen wir im Ergebnis ausdrücklich.

Steuerermäßigung · über drei Jahre

Steuerliche Alternative

Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist (§ 35c EStG). Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sind ausdrücklich begünstigt. Kein sofortiger Zuschuss, abhängig von deiner Steuersituation, nicht zusätzlich zu Zuschuss, Förderdarlehen oder Handwerkerbonus (§ 35a) für dieselbe Maßnahme. Die Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.

Fördercheck

Fördermöglichkeiten prüfen.

Sechs kurze Schritte. „Weiß ich noch nicht“ ist immer eine gültige Antwort. Das Ergebnis zeigt Begründung, offene Fragen und nächste Schritte – ohne Kontaktdaten.

This check covers German funding programmes and is currently available in German only. · Ten check dotyczy niemieckich programów wsparcia i jest obecnie dostępny tylko po niemiecku.

Ablauf

Erst klären, dann beauftragen.

1

Vorhaben beschreiben

Gebäude, Rolle, Funktionen und Stand – im Check oder im Konfigurator.

2

Rahmen klären

Technische Anforderungen und förderrechtlicher Rahmen des passenden Programms.

3

Reihenfolge beachten

Antrag und Vertrag in der Reihenfolge, die das jeweilige Programm verlangt.

4

Umsetzen und belegen

Rechnungen, Erklärungen und Nachweise von Anfang an sammeln.

Es gibt keine universelle Reihenfolge von Vertrag und Antrag. Programme unterscheiden sich; manche verlangen bestimmte vertragliche Förderbedingungen. Deshalb: vor der Beauftragung prüfen.
Praxen, Büros, Gewerbe

Gebäudetechnik ist nicht Betriebsprozess.

Für Unternehmen und freie Berufe trennen wir die Raumkonditionierung des Gebäudes vom betrieblichen Energiemanagement – und beides von Zutritt, Alarm und dekorativer Beleuchtung.

Bedarfsgerecht regeln

Temperatur und Lüftung nach Belegung und Raumnutzung steuern statt nach Gefühl.

Verbrauch transparent machen

Messen, wo Energie tatsächlich hingeht – die Grundlage jeder weiteren Entscheidung.

Auf Nutzungszeiten abstimmen

Anlagen laufen, wenn gearbeitet wird – nicht nachts und am Wochenende.

Gemietete Räume, gemischt genutzte Häuser und der Vorsteuerabzug verändern die Einordnung. Der Check fragt danach und unterstellt nichts. Einsparprozente nennen wir nicht – sie hängen von deinem Gebäude ab.
Für PraxenRetail & Büro
Häufige Fragen

Kurz und ehrlich.

Wird jedes Smart Home gefördert?

Nein. Förderfähig ist nie „das Smart Home“, sondern eine konkrete Maßnahme mit einem förderfähigen Zweck – etwa energetische Optimierung oder Barrierereduzierung. Entertainment, Sprachsteuerung und Lichtstimmungen allein begründen keine energetische Förderung.

Geht auch Nachrüstung ohne Komplettsanierung?

Energetische Einzelmaßnahmen im Bestand sind eine eigene Prüfrichtung. Eine Komplettsanierung ist dafür keine Voraussetzung. Technische Anforderungen, förderfähige Kosten und Mindestinvestition sind je Programm zu prüfen. Wichtig: Die Einzelmaßnahme und die Effizienzhaus-Sanierung desselben Gebäudes schließen sich gegenseitig aus – das Vorgehen sollte deshalb vorher feststehen.

Und im Neubau?

Im Neubau entscheidet der Standard des gesamten Gebäudes. Bestandsprogramme gelten nicht automatisch. Einen separaten Smart-Home-Zuschuss weisen wir nicht aus.

Gilt das auch für Unternehmen und freie Berufe?

Ja. Für Nichtwohngebäude gibt es eine eigene Prüfrichtung für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Gefordert ist ein bestimmter Automatisierungsgrad des Gebäudes (nach DIN V 18599-11); ob dein Projekt ihn erreicht, muss fachlich geprüft werden – einzelne smarte Thermostate genügen dafür nicht. Eine eigenständige Förderung der Innenbeleuchtung gibt es im Nichtwohngebäude derzeit nicht.

Meine Praxis ist gemietet – bin ich raus?

Nicht pauschal. Zu klären ist, wer investiert, wer antragsberechtigt ist und ob der Vermieter zustimmt. Der Check führt das als offene Punkte.

Mein Gebäude ist gemischt genutzt. Was gilt?

Eine Praxis im Wohnhaus macht nicht das ganze Haus zum Nichtwohngebäude – und umgekehrt. Die Zuordnung, gegebenenfalls je Gebäudeteil, ist fachlich zu prüfen.

Spielt mein Bundesland eine Rolle?

Bundesprogramme gelten bundesweit. Länder und Kommunen ergänzen sie. Maßgeblich ist der Ort des Gebäudes, nicht Firmensitz oder Wohnadresse. Unsere regionale Recherche ist noch nicht vollständig; der Check sagt das offen und behauptet nie „keine Förderung“.

Ich habe schon unterschrieben. Ist es zu spät?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei den Zuschussprogrammen für Gebäude und Betriebe gilt ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Förderbedingung in der Regel als Beginn des Vorhabens – dann ist der Zuschuss meist ausgeschlossen. Enthält dein Vertrag eine solche Bedingung, kann der Weg offen sein. Der Check lehnt nicht pauschal ab, sondern rät zur vorrangigen individuellen Prüfung. Die steuerliche Alternative wird getrennt bewertet.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Nur soweit die Programme es erlauben. Dieselben Kosten werden in der Regel nicht doppelt gefördert; die Steuerermäßigung gibt es nicht zusätzlich zu Zuschuss oder Förderdarlehen für dieselbe Maßnahme. Wir addieren keine Förderungen.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Für die energetische Einzelmaßnahme „digitale Systeme“ und für die Effizienzhaus-Sanierung: ja, eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte ist vorgeschrieben. Bei anderen Wegen ist das programmspezifisch. FREDDIE ist eine unabhängige Smart-Home-Beratung und kein Energieberatungsbüro; wir stellen keine Förderanträge. Wir bereiten dein Projekt so vor, dass die fachliche Prüfung gezielt erfolgen kann.

Warum zeigt der Check keinen Betrag?

Ein seriöser Betrag braucht geprüfte Regeln, getrennte Kostenpositionen, den richtigen Netto-/Bruttobezug, Mindestinvestitionen und Höchstgrenzen. Ein Gesamtpreis aus dem Konfigurator reicht dafür nicht. Deshalb: Orientierung statt Zahl.

Warum ist ein Programm derzeit nicht verfügbar?

Fördermittel sind begrenzt. Sind sie ausgeschöpft, stoppt der Fördergeber die Antragstellung – so beim Zuschuss zur Barrierereduzierung (KfW-Meldung vom 31.07.2026). Ein vorhandenes Antragsportal oder ein alter Suchtreffer beweist keine offene Förderung.

Quellen und Aktualität

Woher unsere Angaben stammen.

Recherchestand: 05.10.2026 (Bundesförderung für effiziente Gebäude nach dem Neustart vom 21.07.2026). Die Detailregeln aller Förderwege sind von uns noch nicht fachlich geprüft. Deshalb zeigt der Check derzeit ausschließlich Prüfrichtungen mit offenem Prüfbedarf – keine konkreten Treffer, keine Beträge. Ein Prüfdatum setzen wir nur nach tatsächlicher Prüfung. Eine laufende automatische Überwachung der Programme gibt es nicht.

    Unverbindliche Orientierung auf Grundlage deiner Angaben. Maßgeblich sind die aktuellen Programmbedingungen und die Prüfung durch die zuständige Stelle. FREDDIE ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung und stellt keine Förderanträge.